Gefahrgut
Als Gefahrgut (ugs. Gefahrengut) bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Gefahrgutklassen
Klasse 1 Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (mit sechs Unterklassen)
Klasse 2.1 Gase (entzündbar)
Klasse 2.2 Gase (nicht entzündbar)
Klasse 2.3 Gase (giftig)
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 Organische Peroxide
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 Radioaktive Stoffe
Klasse 8 Ätzende Stoffe
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Schriftliche Weisung
Bei Gefahrguttransporten ist es (mit Ausnahmen) Vorschrift, Schriftliche Weisungen mitzuführen, die für den Fahrer wichtige Informationen über die Handhabung der gefährlichen Güter sowie das Vorgehen im Falle eines Unfalls beinhalten. Seit dem 1. Juli 2009 müssen – gemäß den Änderungen der ADR 2009 – die „Schriftlichen Weisungen“ in einer im ADR standardisiert festgelegten Form (4 Seiten, zusammenhängend, mit farbigen Piktogrammen) mitgeführt werden.Quelle: WIKIPEDIA